Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes einschränken – JETZT UNTERZEICHNEN!
GleichBeHandeln
Obwohl per Gesetz geregelt ist, dass jeder Mensch das Recht auf ärztliche Behandlung haben soll, können hunderttausende Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Aktuell sieht Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes vor, dass Sozialämter bei einer Kostenübernahme von Behandlungen verpflichtet sind, die Daten der Ausländerbehörde mitzuteilen. Dies könnte für die Betroffenen eine Abschiebung bedeuten.
Mit einer Petition, die auch von der BUKO Pharma-Kampagne unterstützt wird, soll die Übermittlungspflicht eingeschränkt und allen Menschen ermöglicht werden, ohne Angst ärztliche Behandlungen in Anspruch zu nehmen.
Ein Bündnis von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert somit eine Änderung von Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes: „Das Gesundheitswesen muss daher von der Pflicht ausgenommen werden, Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde weiterzugeben.“
Die gesamte Petition, weitere Informationen zur Kampagne, persönliche Geschichten sowie Gesichter, die hinter der Petition stehen, können Sie auf der Internetseite von GLEICHBEHANDELN einsehen. Ebenso finden Sie hier die Pressemitteilung, die am heutigen 6. Mai 2021 publiziert wurde.
Bilder © Ärzte der Welt e. V. 2021