Zum Inhalt springen

Nach dem Urteil des hessischen Landgerichts in Kassel, dass die biotechnische Herstellung von Arzneimitteln mit gentechnisch veränderten Mikroben ohne gesetzliche Regelung unzulässig sei, ist die Diskussion über das Für und Wider der Gentechnologie abermals voll entbrannt.
Die Pharmaindustrie argumentiert, dass gentechnologisch entwickelte Arzneimittel gerade für die medizinische Versorgung der Dritten Welt besondere Fortschritte bringen würde. Ein Übersichtsartikel.

Exportkontrolle

BGA handelt: Metamizolkombinationen

WHO: Neues Verhütungsmittel

Download: Pharma-Brief 1-2/1990 [PDF/1,3mB]

Wenn Sie sich regelmäßig über die Pharma-Problematik informieren wollen, sollten Sie den Pharma-Brief abonnieren.

Jetzt abonnieren

Wir überlassen Big Pharma nicht das Feld! Mit Ihrer Spende bereiten Sie uns und unserer Arbeit Boden...

Jetzt spenden