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Das Bundesgesundheitsamt (BGA) in Berling hat mit Wirkung vom 1. März 1987 Anwendungsbeschränkungen für Arzneimittel beschlossen, die Metamizol als Monosubstanz erhalten (NOVALGIN u.a. ), und am 11. 11. 86 den Pharmaunternehmen die Absicht mitgeteilt, die Zulassung für Kombinationspräparate mit Metamizol zu widerrufen. Außerdem fordert das Bundesgesundheitsamt die Einführung der Rezeptpflicht für alle metamizol-haltigen Mittel.

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Download: Pharma-Brief 10-11/1986 [PDF/1,1mB]

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