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Die viel kritisierten vertraulichen Preise für neue Arzneimittel sind Anfang Juli verabschiedet worden.1 Die Regelung des „Lex Lilly“2 gilt auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmens und ist auf dreieinhalb Jahre befristet. Die Krankenkassen bekommen einen zusätzlichen Rabatt von 9% auf den vereinbarten Erstattungsbetrag, aber wer will verhindern, dass der Rabatt gleich mit eingepreist wird? Die Firma muss außerdem nachweisen, dass sie in relevantem Umfang Forschung in Deutschland betreibt. Wer dieses Kriterium erfüllt, erhält einen weiteren Vorteil: Der Preisdeckel für Medikamente mit geringem oder fehlendem Zusatznutzen gilt nicht mehr. Hier wird Forschungsförderung auf Kosten der Krankenversicherten betrieben. (JS)


  1. Bundestag (2024) Beschlussempfehlung und Bericht. Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes. Drucksache 20/12149 ↩︎
  2. Pharma-Brief (2024) Wer hat, dem wird gegeben. Nr. 4, S. 1 ↩︎

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