
Weiter Kritik am Public-Health Institut
19. Oktober 2024
Bundeskabinett greift Verbesserungsvorschläge nicht auf
Bereits als die ersten Pläne zum neuen „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“ (BIPAM) im vergangenen Jahr bekannt wurden, gab es massive Kritik von vielen Seiten. So vermissten die Deutschen Gesellschaften für Public Health sowie für Sozialmedizin und Prävention u. a. einen ressortübergreifenden Ansatz und ein umfassendes Gesundheitsverständnis (wir berichteten1). Im Juli 2024 wurde nun ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Kritik weitgehend ignoriert.
Seit der Bekanntgabe der ersten Pläne hat sich inhaltlich nicht viel geändert. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 16.7.2024 soll das BIPAM die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) übernehmen sowie Aufgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) zu nicht-übertragbaren Erkrankungen. 180 der Mitarbeitenden sollen zum BIPAM wechseln.2,3
Die von diversen Fachgesellschaften und Verbänden geäußerte Kritik auf die ersten Pläne und den Referentenentwurf von Juni 2024 blieb im Kabinettsbeschluss unberücksichtigt.4 Die Aufsplittung von nicht übertragbaren und Infektionskrankheiten ist fachlich nicht nachvollziehbar. Der zuständige Beirat des RKI erwartet durch den Umbau „eine erhebliche und nachhaltige Schwächung des wichtigen Gesundheitsmonitorings und der Gesundheitsberichterstattung“.5 Eine Arbeitsteilung dieser Art ist in der internationalen Public Health-Landschaft nicht anzutreffen.
Zudem lässt der Name des neuen Instituts „Prävention und Aufklärung in der Medizin“ ein dem wissenschaftlichen Stand entsprechendes sozialmedizinisches Verständnis von Gesundheitsförderung und Verhältnisprävention vermissen. Die gesetzten Schwerpunkte Individualprävention und Früherkennung beruhen auf einem antiquierten Verständnis von Public Health.
Bereits im Januar 2025 soll das neue Bundesinstitut unter Aufsicht des BMG errichtet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Kritik zumindest im Rahmen der ausstehenden parlamentarischen Beratungen noch berücksichtigt wird. (SJ)
- Pharma-Brief (2023) Deutsches Public Health-Institut – eine verpasste Chance? Nr. 8, S. 4 ↩︎
- Hill R (2024) Vor Sorge ein paar Milliönchen verschwendet.
DocCheck, 19. August www.doccheck.com/de/detail/articles/49161-vor-sorge-ein-paar-millioenchenverschwendet [Zugriff 28.8.2024] ↩︎ - BMG (2024) Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit. www.bundesgesundheitsministerium.de [Zugriff 15.8.2024] ↩︎
- Torzilli L (2024) Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). 26. Juli https://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/service/meldungen/errichtung-eines-bundesinstituts-fuer-praevention-und-aufklaerung-in-der-medizin-bipam/
[Zugriff 15.8.2024] ↩︎ - Maybaum T und Hillienhof A (2024) Robert Koch-Institut: Bundeskabinett unterstützt Aufspaltung.
Deutsches Ärztebatt; 121, S. A988 www.aerzteblatt.de/nachrichten/152958/Bundeskabinett-unterstuetzt-Aufspaltung-des-Robert-Koch-Instituts [Zugriff 15.8.2024] ↩︎