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Am 19. September 1986 veranstaltete das Bundesgesundheitsamt (BGA) in Berlin eine Anhörung über Risiken von Metamizol. Diese Sitzung sollte abklären helfen, unter welchen Bedingungen dieser – besser unter dem Markennamen NOVALGIN (Hoechst) bekannte – Schmerzwirkstoff weiter eingesetzt werden darf, oder ob er verboten werden muss. Obgleich es vordergründig um die Sicherheit der bundesdeutschen Patienten ging, wurde in Berlin in Wirklichkeit mehr über die Gesundheit der Menschen in der Dritten Welt verhandelt.

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Download: Pharma-Brief 9/1986 [PDF/432kB]

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