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Weltweite Gesundheit wieder ein Nischenthema?

Die Mehrzahl an Bundestagsausschüssen muss mit jeder Legislaturperiode neu benannt werden.1 Unterausschüsse sind noch weniger abgesichert, dies ist nun auch dem für Globale Gesundheit (UA GG) zum Verhängnis geworden.

Der UA GG war in der 19. Legislaturperiode (2017-2021) ins Leben gerufen und in der folgenden sogar aufgewertet worden als gemeinsamer UA des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AWZ) sowie des Gesundheitsausschusses.2 Er stellte eine prominente Diskussionsarena für Global Health-Themen dar und vereinfachte es Mitgliedern des Bundestages (MdBs), sich dieses Arbeitsfeld als Schwerpunkt zu eigen zu machen.

Panik und Vernachlässigung

Aus dem Parlament ist zu vernehmen, dass sich schlicht nicht genügend Abgeordnete gefunden hätten, um den UA GG zu bestücken. Zuletzt zählte dieser 16 ordentliche Mitglieder. Zur Einordnung: Der Gesundheitsausschuss umfasst momentan 38, der AWZ 18. Der Bundestag hat mit der aktuellen Legislaturperiode eine Verkleinerung erfahren – waren es in der Legislaturperiode zuvor über 730 Abgeordnete, sind es nach der vieldiskutierten Wahlrechtsreform noch 630.

Die nationalen Herausforderungen für die Politik sind gewaltig, auch abseits von Gesundheitsthemen. Traditionell müssen MdBs im Wahlkreis ihr Wirken in Berlin rechtfertigen. Dies mag manchen im Falle der Globalen Gesundheit schwerer fallen, als bei anderen Schwerpunkten. Gleichzeitig war jedoch nach der Covid-Pandemie oft die Rede vom zu vermeidenden und wenig nachhaltigen „cycle of panic and neglect“ – dem Zyklus von Panik und Vernachlässigung. Man muss festhalten: Der Abschied vom UA GG verdeutlicht in Echtzeit eben jene ungesunde Dynamik.

Ab in die zweite Reihe

Globale Gesundheit ist ohne Frage so viel mehr als nur die extreme Verengung auf einen pandemischen Ausnahmezustand – doch wenn selbst dessen Damoklesschwert nicht (mehr) genügend politische Aufmerksamkeit für einen eigenen Unterausschuss kreieren kann, hat Global Health im Bundestag offensichtlich wieder den Weg in die zweite Reihe gefunden.

Wie es für entsprechende Themen weitergeht, ist bislang offen. Wird die Debatte stattdessen zukünftig beispielsweise einmal pro Quartal im Gesundheitsausschuss geführt, wie ein Vorschlag zuletzt lautete? Das wäre selten und jederzeit aufkündbar, zudem wie sähe es dann wiederum im Rahmen des AWZ aus?
Globale Gesundheit als politisches Betätigungsfeld ist kein Luxus, es ist Notwendigkeit, heute mehr denn je. Diese Dringlichkeit scheint man im Bundestag aktuell allerdings nicht zu teilen. Es wird sich zeigen, mit welchen Folgen. (MK)


  1. Das Grundgesetz schreibt lediglich vier Ausschüsse zwingend vor, nämlich für Verteidigung, für Auswärtiges, für Angelegenheiten der EU sowie den Petitionsausschuss. ↩︎
  2. Zuvor existierte allerdings bereits der „Unterausschuss für Gesundheit in Entwicklungsländern“, angegliedert an den AWZ. ↩︎

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