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In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 22.1.2020 entschieden,1 dass die European Medicines Agency (EMA) die Ergebnisse von Studien, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereicht wurden, weiterhin öffentlich machen kann. Dagegen hatten zwei Hersteller geklagt, weil sie das für geschäftsschädigend hielten. Wir berichteten2 und hatten die industriefreundliche Stellungnahme des EU Generalanwalts im Verfahren gemeinsam mit vielen anderen Organisationen kritisiert.3 Gute Therapieentscheidungen basieren auf vollständigem Wissen über Nutzen und Schaden. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass Gesundheit Vorrang vor kommerziellen Interessen hat. (JS)


  1. https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_2778489/en/ [Zugriff 24.1.2020] ↩︎
  2. Pharma-Brief (2019) EU Anwalt: Gegen Transparenz. Nr. 10, S 8 ↩︎
  3. Prescrire et al. (2019) Joint open letter on access to clinical study reports. 19 Dec www.bukopharma.de/images/aktuelles/EU_Clinical_studies_2019.pdf ↩︎

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