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Privat Versicherte müssen deutlich weniger beitragen

Wer in Deutschland gut verdient, kann sich in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) statt der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV) absichern und zahlt deutlich geringere Beiträge. Das liegt an der besseren Risikostruktur: Wohlhabendere werden seltener pflegebedürftig und die Versicherten waren jünger als in der SPV. Deshalb gibt es eine Diskussion, ob nicht ein Finanzausgleich zwischen den Versicherungen angemessen wäre. Die PPV hält dem entgegen, dass die Altersverteilung ihrer Kund*innen im Laufe der Jahre ungünstiger geworden ist und die Ausgaben steigen.

Das stimmt vordergründig: 2024 waren in der PPV nur noch 52,6 % der Versicherten unter 60 Jahren, in der SPV mit 65,0 % deutlich mehr. Das Wissenschaftliche Institut der AOK hat nachgerechnet, was das für die Ausgaben bedeutet.1 2024 waren nur 4,14 % der in der PPV Versicherten pflegebedürftig, in der SPV dagegen 7,57 %. Die Leistungen pro Versicherten lagen in der SPV bei 849 €, in der PPV bei 298 €, selbst inklusive Leistungen der steuerfinanzierten staatlichen Beihilfekassen nur bei 447 €. Reichlich Stoff für eine Gerechtigkeitsdebatte. (JS)


  1. Haun D und Messerle R (2026) Alt, aber gesund: Pflegerisiko und Finanzausgleich. GGW; 26, Heft 3, S. 31 ↩︎

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