
Stand der europäischen Nutzenbewertung
22. Dezember 2023
Ab 2025 soll die europäische Nutzenbewertung (EU-HTA) zunächst bei Krebsmedikamenten und neuartigen Therapien (ATMPs) starten, die Vorbereitung läuft (wir berichteten).1
Mit einer Fachkonferenz am 14.11.2023 versuchte der Gemeinsame Bundesausschuss mehr Klarheit über den Stand zu schaffen. Ebenso interessant wie die meisten Vorträge waren die Fragen und Statements der zahlreich vertretenen Pharmaindustrie. Welche Therapieziele zählen und entsprechend europäisch gemeinsam bewertet werden sollen, darüber herrschte keine Einigkeit. Reichen auch Surrogate aus oder zählt nur, was messbare Verbesserung für Patient*innen bringt? Kann der Goldstandard vergleichende randomisierte Studien aufgeweicht werden? Wieviel Vereinheitlichung ist möglich? Hoffnung macht, dass beim HTA-Verfahren das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die Federführung bei den wissenschaftlichen Methoden innehat – es ist für seine strengen Standards bekannt. Klar ist, die EU-HTA wird nur die wissenschaftlichen Auswertungen umfassen, die Bewertung des Nutzens bleibt weiter nationale Angelegenheit. Alle Vorträge der Fachkonferenz können angeschaut werden.2 (JS)
- Pharma-Brief (2021) Europäische Nutzenbewertung kommt Nr. 7, S. 1 ↩︎
- www.g-ba.de/service/veranstaltungen/amnog-eu-hta-verordnung [Zugriff 4.12.2023] ↩︎