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Die erste bundesweite Unabhängige Patient*innenberatung (UPD) war seit 2007 in der Hand von Patient*innen- und Verbraucher*innenorganisationen. Obwohl die UPD im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist, wird sie aus Mitteln der Krankenkassen finanziert und diese entscheiden auch über die Vergabe mit. Als die UPD neu ausgeschrieben wurde, bekam 2015 die kommerzielle Sanvartis, die auch für die Pharmaindustrie arbeitet, den Zuschlag. Daran gab es viel Kritik und der Bundesrechnungshof fand bei einer Überprüfung der UPD eklatante Schwachstellen. In der Politik wuchs die Erkenntnis, dass ein Ausschreibungsmodell kontraproduktiv und die Errichtung einer unabhängigen Stiftung das bessere Modell ist.1
Am 20. Oktober 2022 legte die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf vor.2 Geleitet werden soll die Stiftung von einem zweiköpfigen geschäftsführenden Vorstand, für den Patient*innenorganisationen das Vorschlagsrecht haben. Die Entscheidung über die Besetzung des Vorstands trifft der Stiftungsrat, in dem neben vier Personen aus Patient*innenorganisationen auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, zwei Bundestagsabgeordnete, das Gesundheits- und Verbraucherministerium sowie gesetzliche und private Kassen vertreten sein werden. Auf Kritik stößt, dass der GKV-Spitzenverband mit der Errichtung der Stiftung beauftragt werden soll und auch im Stiftungsrat sitzt. Denn in der Beratung von Patient*innen spielen nicht selten Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse eine Rolle. (JS)


  1. GPSP (2021) Patientenberatung lieber nicht verbessern? Nr. 3, S. 3 https://gutepillen-schlechtepillen.de/aus-aktuellem-anlass-patientenberatung-lieber-nicht-verbessern [Zugriff 25.10.2022] ↩︎
  2. BMG (2022) Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) vom 20. Oktober ↩︎

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