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© pidjoe/iStock

Kritik an europäischer Nutzenbewertung

(10.7.2018) Gestern hatte die Europäische Kommission zum Thema „gemeinsame Nutzenbewertung für Arzneimittel und Medizinprodukte“ nach Brüssel eingeladen. Erster Eindruck von dem Treffen: Die Kritik am Entwurf einer EU-Verordnung (siehe Pharma-Brief 3/2018, S. 1) zieht Kreise. Clemens Auer, Vertreter Österreichs, das gerade die Ratspräsidentschaft in der EU innehat, gab dem Gesetzentwurf nur eine Chance, wenn die Zwangsübernahme der geplanten gemeinsamen Bewertungen gestrichen wird. Sonst, so Auer, werden die Mitgliedsstaaten nicht mitziehen. Kritik gab es auch an den frühen Beratungen der Hersteller. Eigentlich sollen sie dazu dienen, dass die Firmen ihre Studien so gestalten, dass hinterher eine sinnvolle Bewertung der Ergebnisse möglich ist. Es gibt aber die Gefahr, dass die Institutionen, die den Nutzen der Neuerungen für die PatientInnen bewerten sollen, zu heimlichen Co-Entwicklern neuer Medikamente werden. Kritik an fehlender Transparenz im Verfahren gab es nicht nur in diesem Punkt. Der eigentliche Bewertungsprozess wird im EU-Gesetzentwurf sehr vage dargestellt und die Fakten, die zur Entscheidung herangezogen wurden, sollen erst nachträglich und nur gefiltert an die Öffentlichkeit gelangen.

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