
EU verpflichtet Hersteller Vifor zur Richtigstellung
21. Dezember 2024
Eisenhart gegen unfairen Wettbewerb
Bei schwerem Eisenmangel braucht es intravenöse Eisenlösungen. Der Anbieter Vifor machte das einzige Konkurrenzprodukt schlecht. Das muss die Firma jetzt öffentlich zurechtrücken.1
Wenn mit oralen Medikamenten ein Eisenmangel nicht in den Griff zu bekommen ist, werden Infusionslösungen benötigt. In mehreren EU-Staaten gibt es nur zwei Produkte: Ferinject vom Marktführer Vifor und Monofer von Pharmacosmos. Vifor machte das Konkurrenzprodukt Monofer in seiner Werbung schlecht, obwohl es dafür keine wissenschaftliche Grundlage gibt.
Das wurde der Wettbewerbskommission der EU zu bunt. Sie untersagte Vifor nicht nur, irreführende Aussagen zur Sicherheit von Monofer zu machen, sondern verpflichtete die Firma eine Richtigstellung zu verfassen, die breit unter Ärztinnen gestreut werden muss und die auch der Konkurrent Pharmacosmos verwenden darf. 2
Vigor muss aufklären
In neun Ländern stellte die EU eine marktbeherrschende Stellung von Vifor fest. In diesen Staaten muss der Anbieter die Richtigstellung zusätzlich in Zeitschriften für Ärztinnen veröffentlichen. Auch Deutschland gehört dazu.
Vifor unterschrieb die Zusicherung, in den nächsten zehn Jahren „im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum in externer Werbung oder medizinischer Kommunikation keine Informationen zum Sicherheitsprofil von Monofer schriftlich oder mündlich zu verbreiten, die nicht auf der Packungsbeilage des Arzneimittels basieren oder aus eigens für den Vergleich von Ferinject und Monofer konzipierten klinischen Studien stammen.“
Teva trieb es noch schlimmer
Mit diesem Verfahren macht die EU-Kommission erst das zweite Mal von ihrem Recht Gebrauch, Wettbewerbshindernisse per Anordnung zu beenden. 2022 traf es Teva mit ihrem Multiple Sklerose Medikament Galatirameracetat. Die Firma hatte nicht nur Generika mit demselben Wirkstoff schlecht gemacht, sondern durch Tricksereien Wettbewerber behindert. Teva reichte Sekundärpatente ein, die sie nach kurzer Zeit wieder aufgab. Generikafirmen mussten deshalb ihre Zulassungsanträge zurückziehen. Teilweise verlängerte sich so das Monopol für das teure Medikament um mehrere Jahre. Da Teva sich im Gegensatz zu Vifor uneinsichtig zeigte und Krankenversicherungen stark belastete, verhängte die EU-Kommission im Oktober 2024 eine Geldbuße in Höhe von 462,6 Millionen Euro. Teva will Berufung einlegen.3 (JS)
- Eine Vorfassung erschien im Pharma-Brief 10/2024 ↩︎
- EU-Vertretung in Deutschland (2024) Kartellrecht/Pharmabereich: Kommission akzeptiert Verpflichtungszusagen von Vifor. 22. Juli [Zugriff 20.11.2024] ↩︎
- Sucker-Sket K (2024) Streit um Copaxone: EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Teva. DAZ, 1. Nov. [Zugriff 19.11.2024] ↩︎