Neues EU-Verfahren zur Nutzenbewertung
13. Juli 2026
Die Pharma-Lobby möchte noch mehr für sich herausholen
Am 15. Mai begann in Deutschland erstmals eine Nutzenbewertung, die auf einer europäischen Auswertung der Studiendaten basiert.1 Bewertet wird der Wirkstoff Tovorafenib, der gegen die onkologische Erkrankung Malignes Gliom eingesetzt wird. Am selben Tag meldete sich die Pharmaindustrie zu Wort und forderte Nachbesserungen: „[…] es liegt an den Nationalstaaten, jetzt nicht im Weg zu stehen!“2 Das ist auf den ersten Blick erstaunlich, denn die Industrie war die treibende Kraft hinter der Einführung einer europäischen Nutzenbewertung.3
Aussagen wie: „[Die deutsche Nutzenbewertung] darf nicht zu einer zusätzlichen bürokratischen Ebene in Europa werden“, bergen Sprengstoff. Denn die Pharmalobby Vfa möchte die Kriterien, die hierzulande gelten, durch „einen ganzheitlicheren Ansatz“ aufweichen.4 Dass dieser Begriff aus der Alternativmedizin verwendet wird, ist kein Zufall. Denn der Vfa zählt zu den gewünschten Kriterien „insbesondere Aspekte wie Empfindungen, Überzeugungen, Präferenzen und Bedürfnisse von Patient*innen und Patienten.“4 Derzeit zählt für die deutsche Nutzenbewertung nur, was für Patient:innen wirklich wichtig ist: Die Verringerung der Krankheitssymptome, die Senkung der Sterblichkeit, weniger Nebenwirkungen und eine Verbesserung der Lebensqualität.
Der Vfa schreibt, der „Pharmadialog sollte sich des Themas gezielt annehmen.“2 Das klingt fast wie eine Drohung, denn dieser Dialog bietet der Industrie einen direkten Gesprächskanal mit der Bundesregierung. (JS)
Eine Vorfassung erschien in GPSP 4/2026, S. 3
- G-BA (2026) Nutzenbewertung Tovorafenib [Zugriff 26.6.2026] ↩︎
- Vfa (2026) Europa braucht Deutschland für eine einfachere Arzneimittelbewertung. Pressemittteilung 15.5. [Zugriff 8.6.2026] ↩︎
- Pharma-Brief (2021) Europäische Nutzenbewertung kommt; Nr. 7, S. 1 ↩︎
- Werner S (2026) EU-HTA und AMNOG im Spannungsverhältnis. market access & health policy Nr. 03, S. 22 ↩︎