Europas Herzen im Visier
28. September 2026
Was taugt der Safe Hearts Plan der EU?
Mit dem „Safe Hearts Plan“ möchte die EU-Kommission die vorzeitige Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis 2035 mithilfe von Präventionsmaßnahmen um 25 % senken. Dazu bereitet sie unter anderem eine Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten zu Gesundheitschecks vor. Im Blick sind Bluthochdruck sowie erhöhte Blutzucker- und Cholesterinwerte. Auch digitale Technologien und möglicherweise künstliche Intelligenz sollen bei der Risikobewertung helfen.1 Dabei geht es aber – wie so oft – nicht nur um die Gesundheit der Menschen. Der Plan soll Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken und Innovation fördern und setzt dafür auf KI, personalisierte Medizin und die Nutzung von Gesundheitsdaten.2 Eine solche Empfehlung ist zwar kein verbindliches EU-Gesetz, sie gibt den Mitgliedstaaten aber eine gemeinsame politische Richtung vor.
Mehr Screening, mehr Gesundheit?
Man könnte denken: Wer Krankheiten früher erkennt, kann sie früher behandeln – stimmt aber nicht immer, zum Beispiel beim Screening gesunder Menschen. Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) warnt vor flächendeckenden Untersuchungen ohne belegten Nutzen. Denn wer viele Gesunde untersucht, findet auch auffällige Werte, die möglicherweise nie Beschwerden verursacht hätten. Hinzu kommen falsch-positive Befunde, weitere Untersuchungen und unnötige Behandlungen und unnötiger Medikamentenkonsum. Auch psychische Belastungen können die Folge sein.1
Prävention ist mehr als Risikowerte messen
Und was ist dann gute Prävention? Wer Herz-Kreislauf-Erkrankungen verhindern will, kann zumindest nicht nur beim einzelnen Menschen und seinen Blutwerten ansetzen, auch die Lebensbedingungen spielen eine wichtige Rolle. Genau diese Kritik gab es bereits beim geplanten deutschen Gesundes-Herz-Gesetz. Dabei standen nämlich individuelle Verhaltensänderungen im Mittelpunkt, während strukturelle, soziale und wirtschaftliche Ursachen von Krankheit zu wenig berücksichtigt wurden.3
Deutschland als schlechtes Vorbild
Auch das Gesundes-Herz-Gesetz setzte stark auf Früherkennung, Erwachsene sollten in bestimmten Altersstufen auf ihr Herz-Kreislauf-Risiko untersucht werden. Zudem war ein gesetzlicher Anspruch auf Lipidsenker vorgesehen. Der Arzneimittelbrief kritisierte die unzureichende Evidenz für viele der Maßnahmen. Screening könne zu Überdiagnostik, Übertherapie und Krankheits-„Labelling“ führen. Gleichzeitig komme die Verhältnisprävention zu kurz.4
Menschen möglichst früh zu screenen und dabei auch noch die Wirtschaft anzukurbeln, mag attraktiv erscheinen. Sinnvoller wäre es aber, Bedingungen, die Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen, zu verändern. Dazu gehören zum Beispiel soziale Ausgrenzung, schlechte Arbeitsbedingungen, ungesunde Lebensmittel oder eine Umgebung, die Zufußgehen und Radeln unattraktiv oder gar gefährlich ist. Genau dort sollte eine europäische Präventionsstrategie ansetzen. (EF)
- DSV (2026) EU-Gesundheitskontrollen: Prävention stärken, Überdiagnostik vermeiden. [Zugriff 31.8.2026] ↩︎
- European Commission (2025) Communication on an EU cardiovascular health plan: the Safe Hearts Plan. Brussels, 16 Dec ↩︎
- Pharma-Brief (2024) Herzgesundheitsgesetz: Statine für alle? Nr. 6-7, S. 8 ↩︎
- Arzneimittelbrief (2024) Gesundes-Herz-Gesetz: ein nationales Screeningprogramm auf kardiovaskuläre Erkrankungen – mit gesetzlichem Anspruch auf eine Behandlung mit Lipidsenkern? 58, S. 71 ↩︎