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Fehlerhafte Aussage über Asthma-Therapie

Die britische Prescription Medicines Code of Practice Authority (PMCPA) akzeptierte eine Beschwerde gegen den Pharmakonzern AstraZeneca, nachdem das Unternehmen fälschlich behauptet hatte, sein Asthma-Medikament Symbicort® sei für alle geeignet.

Das Arzneimittel Symbicort® enthält Formoterol und das Kortison Budesonid. Der Konzern AstraZeneca hatte auf der Symbicort-Webseite eine Aussage platziert, die suggeriert, dass die britischen Leitlinie ein bestimmtes Dosierschema für alle neu diagnostizierten Asthmapatient*innen ab 12 Jahren empfehle. Diese Darstellung entspricht nicht der nationalen Asthma-Leitlinie, da für bestimmte Patient*innen andere Therapieschemata gelten.1

Falschaussagen

Auf der Webseite behauptete AstraZeneca, dass das National Institute for Health and Care Excellence (NICE) empfiehlt, allen neu diagnostizierten Patient*innen ab 12 Jahren Symbicort® als Erstlinientherapie mit AIR zu verschreiben. Bei der AIR-Therapie handelt es sich um die Inhalation des Medikaments bei Bedarf. Diese Aussage entspricht aber nicht den Leitlinien von 2024. Die Empfehlungen sehen vor, dass stark symptomatische Patient*innen oder solche mit schweren Verschlimmerungen stattdessen eine Niedrigdosis-MART-Therapie erhalten. MART ist für schwerere Fälle konzipiert und muss regelmäßig täglich sowie nach Bedarf angewendet werden, während AIR nur für leichtere Fälle geeignet ist. Die falsche Behauptung, alle neu diagnostizierten Patient*innen sollten AIR erhalten, widerspricht den Leitlinien und gefährdet Patient*innen.2

Prüfung und Konsequenzen

Die PMCPA, die freiwillige Selbstkontrolle des britischen Pharmaverbands ABPI, beschloss kürzlich, dass AstraZeneca mit einer falschen Werbeaussage auf seiner Webseite das Vertrauen in die Pharmaindustrie beschädigt, hohe Standards bei der Überprüfung vernachlässigt und falsche beziehungsweise unvollständig belegte Informationen verbreitet hatte.

Als Konsequenz erhielt das Unternehmen eine offizielle Rüge3, musste die fehlerhafte Aussage sofort entfernen und den Inhalt an die gültigen Leitlinien anpassen. Die Rüge wurde öffentlich bekanntgemacht, um Transparenz zu schaffen. Weitere Verstöße könnten strengere Sanktionen nach sich ziehen.

Wichtig zu wissen ist: Die PMCPA verhängt keine Geldstrafen, sondern nur Rügen und Verpflichtungen zur Korrektur. Dennoch muss AstraZeneca die Kosten des Verfahrens zahlen. Da die falsche Aussage potenziell die Gesundheit vieler Patient*innen gefährdet, wirken die verhängten Maßnahmen vergleichsweise mild. (EF)


  1. Fierce Pharma (2025) UK watchdog slams AstraZeneca, Organon for marketing breaches [Zugriff 10.11.2025] ↩︎
  2. PMCPA (2025) CASE/0262/08/24 – Complainant v Organon [Zugriff 10.11.2025] ↩︎
  3. Förmliche Beanstandung eines tatsächlichen oder rechtlichen Fehlers. ↩︎

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