Alzheimer-Medikamente: Nutzen fraglich – Schaden vorhanden
21. Mai 2026
Bei Lecanemab und Donanemab ist die Nutzen-Schaden-Bilanz negativ
Wir berichteten Ende 2024 über die erheblichen Risiken der neuen Alzheimer-Medikamente Lecanemab und Donanemab.1 Inzwischen sind diese Wirkstoffe in Deutschland auf dem Markt. Doch die Nutzenbewertung fiel für beide negativ aus: Weder für Erwachsene mit leichter kognitiver Störung (MCI) noch bei leichter Demenz aufgrund einer Alzheimer-Krankheit zeigten sich Vorteile.2,3 Verglichen wurde bei MCI mit Best Supportive Care. Bei leichter Demenz dienten die zugelassenen Wirkstoffe Donepezil, Galantamin oder Rivastigmin als Vergleich. Sie haben aber bestenfalls einen marginalen Nutzen bei Alzheimer-Demenz.
Weil Personen mit zwei Kopien des ApoE4 Gens ein stark erhöhtes Risiko für Gehirnschwellungen und -blutungen durch Lecanemab bzw. Donanemab haben, dürfen ihnen diese Medikamente nicht verschrieben werden. Ob diese Auflage zur Risikominimierung ausreichend ist, bleibt angesichts des zweifelhaften Nutzens fraglich. Denn auch für Patient*innen mit nur einer oder keiner Kopie des ApoE4 Gens ist das Risiko für diese selten auch tödlich verlaufende unerwünschte Wirkung deutlich erhöht. (JS)
- Pharma-Brief (2024) Alzheimer Medikamente: Unnötige Gefahr. Nr. 10, S. 1 ↩︎
- G-BA (2026) Nutzenbewertung Lecanemab www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/1257 ↩︎
- G-BA (2026) Nutzenbewertung Donanemab www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/1278 ↩︎