Indonesien gegen Patent-Evergreening
28. September 2026
Beim sogenannten Evergreening versuchen Pharmaunternehmen, das Vermarktungsmonopol eines Medikaments durch zusätzliche, später angemeldete Patente zu verlängern.
In Indonesiens Patentrecht galt seit 2016 die folgende Klausel: Sekundärpatente für existierende Produkte sind ausgeschlossen und bei nahe verwandten Stoffen auf relevante Verbesserungen in der Wirksamkeit beschränkt. 2024 wurde dieser Artikel 4 (f) abgeschafft. Dagegen klagten Patientenorganisationen und bekamen jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof Recht.1 (JS)
- TWN (2026) Indonesia’s Constitutional Court Restores Safeguards Against Pharmaceutical Patent Evergreening. 31 Aug [Zugriff 5.9.2026] ↩︎