Neue Ergebnisse zu Zwangslizenzen
28. September 2026
Androhung stärkt Verhandlungsmacht
Zwangslizenzen für Medikamente gelten als Instrument, um den Zugang zu bezahlbaren Arzneimitteln zu sichern (wir berichteten1). Eine neue Studie zeichnet nach, welche Spielräume seit der Covid-19-Pandemie von wem tatsächlich genutzt wurden.2
Das TRIPS-Abkommen3 der Welthandelsorganisation lässt Staaten Spielraum, wenn Patente den Zugang zu Arzneimitteln behindern. Die Doha-Erklärung von 2001 stellte ausdrücklich klar, dass die TRIPS-Regeln so ausgelegt werden müssen, dass Staaten Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergreifen und mit Zwangslizenzen den Zugang ermöglichen können.
Das im englischen Vertragstext Compulsory Licences genannte Instrument erlaubt einem Staat zur Abwehr eines Gesundheitsnotstands, ein patentgeschütztes Arzneimittel auch ohne Zustimmung des Patentinhabers herstellen zu lassen. Das Patent selbst bleibt wohlgemerkt bestehen, der Rechteinhaber erhält eine Lizenzgebühr.
Mehr reiche Länder greifen zum Instrument
Neu ist vor allem der Wandel der Nutzer: In den vergangenen 10 Jahren entfiel mehr als die Hälfte der Zwangslizenzen auf Länder mit hohem Einkommen (HIC) – zunehmend ging es dabei um teure Krebsmedikamente und Therapien für seltene Erkrankungen. Über den gesamten Zeitraum 2001–2024 betrachtet waren dagegen laut Studie Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen (LMIC) mit 94 von insgesamt 149 Fällen die größte Gruppe, auf HIC entfielen 43 Fälle.
Wirkung auch ohne Zwangslizenz
Zwangslizenzen stoßen regelmäßig auf Widerstand der Industrie. Firmenklagen und politischer Druck aus Herstellerländern auf Staaten, solche Lizenzen gar nicht erst zu erteilen, sind keine Seltenheit.
So wird nicht jede angekündigte oder beantragte Zwangslizenz am Ende tatsächlich erteilt oder umgesetzt. Von den 149 untersuchten Fällen führten 91, also 61 %, zur tatsächlichen Nutzung. Doch auch die übrigen Fälle können Wirkung entfalten. Die Analyse zeigte nämlich, dass bereits die Androhung einer Zwangslizenz Preissenkungen oder freiwillige Lizenzvereinbarungen anstoßen kann. Bei den nicht umgesetzten Fällen kam es 15-mal zu Preisnachlässen oder Spenden und achtmal zu freiwilligen Lizenzvereinbarungen.
Grenzen des Instruments
Schwieriger wird es, wenn ein Land ein benötigtes Medikament nicht selbst herstellen kann. Zwar erlaubt das TRIPS-Abkommen unter bestimmten Voraussetzungen die Produktion unter Zwangslizenz in einem anderen Land und den anschließenden Export. Die Studie fand dafür seit 2001 jedoch nur fünf Fälle, von denen lediglich einer umgesetzt wurde.
Dennoch: Zwangslizenzen können für ärmere wie für reiche Länder ein wichtiges Instrument sein, um den Zugang zu Arzneimitteln zu verbessern. Dabei liegt ihre Wirkung nicht allein in der tatsächlichen Erteilung. Schon die Möglichkeit einer Zwangslizenz kann die Verhandlungsposition gegenüber Pharmaunternehmen stärken und Spielraum für niedrigere Preise oder freiwillige Lizenzvereinbarungen schaffen. (EF)
- Pharma-Brief (2026) Gericht bestätigt Zwangslizenz für HIV-Medikament in Kolumbien. Nr. 4 , S. 4 ↩︎
- Dunn M et al. (2026) TRIPS flexibilities help change policy and practice to increase access to medicines: evidence from 2001 to 2024. BMJ Global Health; 11, e021481. ↩︎
- Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums ↩︎