Gerichtshof der Europäischen Union: EMA darf Zulassungsunterlagen öffentlich machen
(22.1.2020) In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden, dass die European Medicines Agency (EMA) die Ergebnisse von Studien, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereicht wurden, weiterhin öffentlich machen kann. Dagegen hatten zwei Hersteller geklagt, weil sie das für geschäftsschädigend hielten. Wir berichteten und hatten die industriefreundliche Stellungnahme des EU Generalanwalts im Verfahren gemeinsam mit vielen anderen Organisationen kritisiert. Jörg Schaaber von der Pharma-Kampagne kommentierte das Urteil: "Das ist ein guter Tag für Patientinnen und Patienten. Denn gute Therapieentscheidungen basieren auf vollständigem Wissen über Nutzen und Schaden. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass Gesundheit Vorrang vor kommerziellen Interessen hat."