Die Welthandelsorganisation WTO ist für problematische Handelsverträge verantwortlich. So etwa das TRIPS-Abkommen, das weltweit einen 20jährigen Patentschutz auf Arzneimittel festschrieb. Die Vorteilsnahme für Industrieländer liegt zwar schon in der Konstruktion der WTO begründet. Doch sie ist immerhin noch ein multilateraler Mechanismus, bei dem ärmere Länder die Stimmenmehrheit haben. Industrieländer empfinden dies als Blockade ihrer Interessen und weichen die Position der WTO deshalb immer mehr auf. Häufig schließen Industriestaaten bi- und multilaterale Handelsabkommen mit armen Ländern ab und nutzen dabei ihre überlegenen Verhandlungspositionen.
Solche Abkommen zwischen jeweils wenigen Ländern erschweren den Zugang zu günstigen Arzneimitteln. Denn sie berücksichtigen vor allem die Interessen multinationaler Konzerne und sichern deren Marktstellung. Besonders problematisch sind dabei Investitionsschutz-Abkommen, die Konzernen ein Klagerecht auf entgangene Gewinne einräumen. Das heißt, Firmen können gegen einen Staat Klage erheben, wenn ihnen durch eine Gesetzesänderung wirtschaftliche Einbußen drohen. Über solche Klagen entscheiden nicht nationale Gerichte, sondern sogenannte Schiedsgerichte, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen.
Aber auch andere Aspekte internationaler Abkommen können Arzneimittel zusätzlich verteuern, zum Beispiel niedrigere Anforderungen bei der Patentierung von Arzneimitteln oder ein über die Patentlaufzeit hinausreichender Unterlagenschutz, der die Einführung von preiswerten Generika verzögert. Typische Beispiele für gesundheitsschädliche Abkommen sind die Verhandlungen zwischen der EU und dem weltgrößten Generika-Produzenten Indien. Oder das derzeit auf Eis gelegte TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA, das sich selbst als Blaupause für künftige Abkommen mit anderen Ländern versteht.
Wir setzen uns für multilaterale Abkommen ein, die die Gesundheit schützen und den Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln zu bezahlbaren Preisen sicherstellen.