GBA2 C Schaaber web


In Deutschland wird der Nutzen neuer Arzneimittel im Vergleich zu schon vorhandenen Therapien geprüft. Dafür ist seit 2011 der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Er entscheidet auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Bewertungen, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellt. Nur die Arzneimittel, denen der G-BA einen Zusatznutzen bescheinigt, dürfen teurer sein als die bislang übliche Therapie. Die öffentliche Prüfung durch den G-BA stellt unter den gegenwärtigen Zulassungsbedingungen einen wichtigen Schutz für die PatientInnen dar. Großer Vorteil des Verfahrens: Der Hersteller ist per Gesetz verpflichtet, die vollständigen Studienergebnisse vorzulegen. So werden auch bislang geheime Daten öffentlich, wenn sie relevant für die Bewertung sind. In anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Verfahren zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln und auch Agenturen zur Abschätzung von Technikfolgen (health technology assessment, HTA), ähnlich dem IQWiG.

Wir setzen uns für die konsequente Nutzenbewertung aller Arzneimittel ein. Damit nur solche Mittel auf den Markt kommen, die für PatientInnen von Vorteil sind.