Kampagne

Antibiotika-Resistenzen bekämpfen

Zum Projekt und zur virtuellen Ausstellung

Covid-19

Alles zum Thema

 

Globale Folgen der  Pandemie

Zum Projekt

Großbaustelle Arzneimittelversorgung

Zum Projekt

Vernachlässigte Tropenkrankheiten

 

Zum Projekt

Im Fokus: Folgen der Pandemie

 

Mutter-Kind-
Gesundheit

 

zum Projekt

Am 20.10.2022 verabschiedete der Bundestag das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.[1] Darin sind auch mehrere Regeln enthalten, die die Nutzenbewertung von Medikamenten schärfen.

Bei der Freistellung von Arzneimitteln für seltene Leiden (Orphan Drugs) von einer Nutzenbewertung wurde die Umsatzschwelle von 50 auf 30 Mio. € gesenkt. Dadurch müssen sich aktuell zusätzlich 20 Medikamente, die bislang per Gesetz einen „fiktiven Zusatznutzen“ zuerkannt bekamen, einer echten Bewertung unterziehen. KritikerInnen hatten gefordert, dass es gar keine Freibriefe für Orphan Drugs mehr geben sollte. Denn eine Analyse zeigte, dass sich der „fiktive Zusatznutzen“ nach Überschreiten der Umsatzschwelle in über der Hälfte der Fälle in Luft auflöste.[2]

Der Erstattungsbetrag für neue Arzneimittel gilt jetzt rückwirkend bereits nach sechs Monaten, statt wie bisher nach einem Jahr. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung eine Ersparnis von 5 Mio. € im Jahr. Vielfach wurde gefordert, den Erstattungsbetrag ab dem ersten Tag der Vermarktung gelten zu lassen.

Für Arzneimittel, bei denen kein oder nur ein geringer Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie festgestellt wurde, wurden die Regeln nachgeschärft.[3] Für die Aushandlung der Erstattungsbeträge zwischen GKV-Spitzenverband und Herstellern, muss bei fehlendem Zusatznutzen der Preis 10% unter dem einer patentgeschützten Vergleichstherapie liegen.[4] Dient ein Generikum dem Vergleich, darf das neue Medikament nicht teurer sein als das Generikum.

Bei geringem oder nicht quantifizierbarem Zusatznutzen darf die neue Therapie nicht teuer sein als die Vergleichstherapie. Wenn mehrere mögliche Vergleichstherapien festgelegt wurden, muss sich der Preis nun am günstigsten Medikament orientieren.

Völlig neu ist der sogenannte Kombinationsabschlag in Höhe von 20%: Er greift, wenn zwei patentgeschützte Arzneimittel gleichzeitig eingesetzt werden.[5] Vor allem in der Krebsbehandlung verursacht das hohe Kosten und nützt den PatientInnen längst nicht immer. Gegenüber dem Gesetzentwurf wurde die Regelung allerdings verwässert. Hersteller können nun beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Ausnahme beantragen, wenn die Kombination zweier Wirkstoffe mindestens einen beträchtlichen Zusatznutzen verspricht. Die Bewertung führt das IQWiG durch. Der vom Hersteller zu tragende Abschlag wird entgegen dem Entwurf nun nicht mehr aus dem Erstattungsbetrag berechnet, sondern aus dem niedrigeren Herstellerabgabepreis.

Zwar wurden nicht alle in der Öffentlichkeit zirkulierenden Vorschläge zur Schärfung der Nutzenbewertung in das Gesetz übernommen, insgesamt stellen die Neuregelungen aber eine substanzielle Verbesserung dar.  (JS)

Artikel aus dem Pharma-Brief 9/2022, S. 7
Bild Berlin Reichstag © Jörg Schaaber

[1] Alle Dokumente zum Gesetz finden sich hier: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-gkv-finanzierungsstabilisierungsgesetz-916742

[2] Pharma-Brief (2022) Waisenmedikamente: Geschenkter Nutzen. Nr. 1, S. 1

[3] Diese neuen Regeln gelten nicht, wenn sich das neue Arzneimittel in eine Festbetragsgruppe einordnen lässt (und der niedrige Festbetragspreis gilt). Das ist aber selten der Fall.

[4] Falls für die patentgeschützte Vergleichstherapie keine Nutzenbewertung durchgeführt wurde, gilt ein Abschlag von 15%.

[5] Gemeint ist hier die freie Kombination zweier Arzneimittel. Fixkombinationen wurden auch schon in der Vergangenheit einer Nutzenbewertung unterzogen.

20.06.2024

Pharma-Brief 5/2024: Pandemic Treaty, Voucher, Malaria und NTDs

Der Pharma-Brief 5/2024 widmet sich folgenden Themen: Pandemic Treaty, Voucher gegen Forschungslücken, Malaria und NTDs:

Weiterlesen ...
10.06.2024

Kein Pandemic Treaty

Verabschiedung des internationalen Pandemieabkommens vertagt

Um besser auf zukünftige Krisen vorbereitet zu sein, stimmten die 194 Mitgl Weiterlesen ...

24.05.2024

Pharma-Brief 4/2024: Pharmaindustrie in Deutschland, Schwangerschaftsabbruch und Tollwut

Der Pharma-Brief 4/2024 widmet sich folgenden Themen: Pharmaindustrie in Deutschland, Schwangerschaftsabbrüchen und Tollwut:

Weiterlesen ...
25.04.2024

Pharma-Brief 2-3/2024: Impfstoffproduktion in Ruanda, Pandemic Treaty und Krebsmedikamente

Der Pharma-Brief 2-3/2024 widmet sich folgenden Themen: Impfstoffproduktion in Ruanda, Pandemic Treaty und Krebsmedikamente: 

Weiterlesen ...
16.04.2024

Memento Fachgespräch zu NTDs

Das Memento-Bündnis lädt am 15. Mai in das Tagungszentrum der Katholischen Akademie in Berlin ein, um sich im Rahmen eines Fachgesprächs mit z Weiterlesen ...

05.03.2024

Arzneimittel & Umwelt

Unser neues Projekt

Arzneimittel und ihre Umweltauswirkungen sind ein komplexes und zunehmend drängendes Thema, denn Arzneimittelrückst Weiterlesen ...


Terminkalender 2024

26.6. Diskussionsabend zu NTDs in München (hybrid)
2.-15.9. Straßentheatertournee 

Siehe auch: Veranstaltungen

 

Newsletter 

Wer nähere Einblicke in unsere Projektarbeit und Aktionen bekommen möchte, kann sich für unseren Newsletter anmelden
Dieser wird quartalsweise verschickt und gibt Einblick in unsere entwicklungspolitischen Themen.